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CASAG-Verfahren

WKStA-Ermittlungen: Thomas Schmid erhält Kronzeugenstatus

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Ex-Vorstand der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, nun den Kronzeugenstatus im sogenannten Casag-Verfahren zuerkannt. 
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Thomas Schmid, ehemaliger Vorstand der ÖBAG, erhält Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren.
  • Schmid muss zur Aufklärung beitragen und eine Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro leisten.
  • Der Kronzeugenstatus wird bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre gewährt.
  • Im Casag-Verfahren werden Ermittlungen aus dem Ibiza-Video zusammengefasst, darunter Postenbesetzungen und Inseratenaffären.
  • Voraussetzung für den Kronzeugenstatus ist ein freiwilliges Geständnis und die Offenlegung neuer Beweise zur Aufklärung von Straftaten.
Schmid war Falschaussage u.a. im U-Ausschuss vorgeworfen worden | Schmid war Falschaussage u.a. im U-Ausschuss vorgeworfen worden
© APA/HELMUT FOHRINGER
Schmid war Falschaussage u.a. im U-Ausschuss vorgeworfen worden
© APA/HELMUT FOHRINGER
28. November 2024,
11:25 Uhr

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