Ex-ÖBAG-Chef Schmid war verdächtigt worden, am 24. Juni 2020 im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Das Ermittlungsverfahren habe allerdings gezeigt, dass Schmids Aussagen im U-Ausschuss zum einen Teil überwiegend richtig, zum anderen als unvollständig erkennbar waren, begründete die WKStA in einer Pressemitteilung am Dienstag ihre Entscheidung. Schmid habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen.
Wien
WKStA stellt Falschaussage-Ermittlungen gegen Schmid ein
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage gegen Thomas Schmid im Ibiza-Untersuchungsausschuss eingestellt. In einem weiteren Verfahren wegen Falschaussage gegen den einstigen Generalsekretär im Finanzministerium hat sie keine Ermittlungen eingeleitet. Beide Male sei es um Aussagen rund um die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) gegangen, hieß es auf APA-Nachfrage.
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