Ex-ÖBAG-Chef Schmid war verdächtigt worden, am 24. Juni 2020 im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Das Ermittlungsverfahren habe allerdings gezeigt, dass Schmids Aussagen im U-Ausschuss zum einen Teil überwiegend richtig, zum anderen als unvollständig erkennbar waren, begründete die WKStA in einer Pressemitteilung am Dienstag ihre Entscheidung. Schmid habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen.