Es war ein zentrales Vorhaben der damaligen türkis-blauen Bundesregierung. 2019 wurde mit der Schaffung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch die Verstaatlichung der Rechtsberatung von Asylwerberinnen und Asylwerbern beschlossen, finalisiert wurde die Reform unter Türkis-Grün. Davor war diese Leistung etwa durch Vereine wie Caritas und Diakonie erbracht worden.
Verfassungsgerichtshof
Asylberatung durch den Bund verfassungswidrig
Seit 2020 ist die Bundesbetreuungsagentur für die Versorgung und Rechtsberatung von Asylwerbern zuständig. Die nötige Unabhängigkeit der Beratung sei nicht gegeben, entschied das Höchstgericht.
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