Wie wichtig es Friedrich Merz war, ein Zeichen in der Asylpolitik zu setzen, hatte sich schon drei Wochen vor der Wahl im Februar gezeigt. Nach dem Messerattentat von Aschaffenburg drängte der CDU-Chef mit seinem Fünf-Punkte-Plan mit großer Wucht in die Öffentlichkeit, auf den dazugehörigen Antrag im Bundestag bestand Merz selbst dann noch, als schon klar war, dass nach dem Rückzug von SPD und Grünen nur noch die AfD mit der Union stimmen würde.
Ein zentraler Aspekt des Fünf-Punkte-Plans steht nun allerdings auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, der am Mittwoch präsentiert wurde. So soll zwar das „Grundrecht auf Asyl“ unangetastet bleiben, doch gleichzeitig sollen Asylsuchende an deutschen Grenzen künftig zurückgewiesen werden. Bisher konnte jeder, der das Wort „Asyl“ sagt, deutschen Boden betreten, wenn kein temporäres Einreiseverbot vorlag.
Europarechtlich sind die geplanten Zurückweisungen umstritten, weil jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet ist, ein Asylbegehren zumindest auf die Frage hin zu prüfen, welches Land zuständig ist. Laut der sogenannten Dublin-Verordnung ist das jener Staat, in dem ein Antragsteller zum ersten Mal EU-Boden betreten hat, dieser muss de jure auch Asylwerber zurücknehmen, die in ein anderes Land weitergereist sind. Italien, wo viele Bootsflüchtlinge ankommen, nahm zuletzt allerdings keine Menschen mehr nach den Dublin-Regeln zurück.
Merz verspricht Abstimmung mit Nachbarn
Merz zufolge sollen die Zurückweisungen in „Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ erfolgen, in der Bundesregierung baut man dabei offensichtlich auch auf einen Domino-Effekt, der schließlich bis zu den EU-Außengrenzen reicht. Ob das funktionieren kann, hängt aber nicht nur davon ab, ob Deutschland genügend Polizisten für flächendeckende Kontrollen mobilisieren kann, sondern auch davon, ob die Nachbarstaaten mitspielen. Mit Österreich sind offenbar bisher noch keine direkten Gespräche dazu geführt worden.
In der Vergangenheit hatte sich Österreich allerdings klar gegen die deutschen Pläne ausgesprochen. Als Merz zum ersten Mal die Zurückweisungen in den Raum stellte, machte das Innenministerium in Wien schnell deutlich, dass man keine solchen abgewiesenen Personen an der Grenze übernehmen werde.
Nun klingt das deutlich abgeschwächter. Man begrüße den „konsequenten und strengen Asylkurs“ des Nachbarlandes, heißt es aus dem Innenministerium, auch Österreich habe schließlich viele Maßnahmen im Kampf gegen illegale Migration gesetzt. Man stehe grundsätzlich „in regelmäßigem Austausch“ mit den deutschen Partnern und stellt fest: „Wir sind zuversichtlich, dass das Handeln der deutschen Behörden an den EU-Binnengrenzen auf dem Boden der Rechtsordnung erfolgt.“ Eben dieser letzte Satz mag freundlich klingen, eben diese Rechtsordnung sieht jedoch vor, dass ein Zurückdrängen von Asylwerbern an der Grenze, auch bekannt als „Pushbacks“, nicht zulässig ist.