Der in Lokalen vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen ist rechtswidrig. Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis dem Gesundheitsministerium eine Reparaturfrist bis Jahresende gegeben. Damit bleibt die Abstandsregel vorerst in Kraft. Ebenfalls verfassungswidrig waren mehrere schon außer Kraft getretene Anti-Corona-Maßnahmen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen war nicht ausreichend begründet.
Coronavirus
VfGH kippt Mindestabstand in der Gastronomie, aber mit Reparaturfrist
Gesundheitsministerium hatte die Maßnahmen nicht ordentlich begründet. Auch weitere Maßnahmen aus dem Frühjahr waren verfassungswidrig.
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