Sollte die Regierung nach deutschem Vorbild ein schärferes Vorgehen gegen die Corona-Pandemie planen, dann braucht sie dafür - zumindest nachträglich - die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat. Diese ist laut Covid-19-Maßnahmengesetz nämlich sowohl bei der Schließung von Restaurants und Geschäften nötig als auch bei einer Ausgangssperre. Eine komplette Ausgangssperre wäre zudem nicht möglich, denn das Gesetz erlaubt zumindest fünf Ausnahmen.
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Strengere Maßnahmen: Was ist überhaupt möglich?
Die "Ausgangsregelung" sieht zumindest fünf Ausnahmen vor. Für schärfere Maßnahmen ist die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats nötig.
© APA/dpa/Armin Weigel