Eine Innsbrucker Apothekerin sowie ihr Mann mussten sich am Dienstag wegen schweren Betrugs bzw. des Beitrages vor Gericht verantworten. Der Ehemann soll im Winter 2022/ 2023 das Covid-Medikament Paxlovid bestellt und Teile davon indirekt nach China verkauft haben – ohne Verschreibung und kostenfrei aus dem Bundeskontingent. Der Mann (56) bekannte sich teilweise schuldig, seine Frau wies jede Schuld von sich. Sie habe „der Schlag getroffen“, als sie vom Ausmaß der Bestellungen erfahren hat. Vor dem Schöffensenat wurden beide zu jeweils 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Frau fasste zudem eine unbedingte Geldstrafe über 10.800 Euro aus, ihr Mann über 1440 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig
An chinesischen Bekannten
Er war damals als Apothekenassistent bei seiner Frau angestellt. Ein chinesischer Bekannter habe ihn dezidiert nach Paxlovid gefragt und wollte wissen, ob er „das für ihn besorgen kann“, schilderte der Angeklagte vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat.
Er habe damals mit „ja sicher“ geantwortet und das Medikament schließlich „im System der Apotheke einfach bestellt“, erklärte er. Über die Zeit seien die Mengen immer größer geworden. „Er hat mir auch erklärt, dass er Verwandte in China hat, die derzeit schwer krank sind“, berichtete der 56-Jährige.
„Wusste nicht, was Medikamente wert sind“
Ihr Mann habe „wohl nicht registriert“, was sie ihm erklärt habe, sagte hingegen die erstangeklagte Apothekerin (59) in der Verhandlung. Die 59-Jährige habe klar darauf hingewiesen, dass „die Abgabe von Paxlovid rezeptpflichtig ist“. Die Frau nahm ihren Mann aber auch in Schutz: „Er wusste wohl nicht, was diese Medikamente tatsächlich wert sind und, dass sie im Eigentum des Bundes sind.“ Andernfalls hätte er die angeklagten Taten wohl auch nicht begangen, meinte die Ehefrau, die ihren Mann nach den Vorfällen kündigte.
Mehr als 1,8 Millionen Euro
Der entstandene strafrechtliche Schaden war laut Anklage beträchtlich: Mehr als 1,8 Millionen Euro, da der Mann innerhalb von zehn Werktagen im Dezember 2022 und Jänner 2023 schließlich 2500 Packungen des Corona-Medikaments bestellt habe, so der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer.
Wie oft die Apothekerin mit ihrem Mann über Rezept- und Verschreibungspflicht gesprochen habe, darüber gab es Unstimmigkeiten: Der Polizei gegenüber, sagte sie mehrere Male. Vor Gericht konnte sie sich nur an ein Gespräch erinnern.
„Hat der Schlag getroffen“
Klar war ihr jedenfalls, dass sie keine Schuld treffe: „Ich ging davon aus, dass die Sache geklärt ist.“ Als schließlich der Großhändler anrief und sie auf die sehr großen und ungewöhnlichen Bestellmengen hinwies, habe sie schlicht „der Schlag getroffen“, erklärte die Apothekerin.
„Besonderes Medikament“
„Es handelt sich um ein besonderes Medikament, weil es im Eigentum des Bundes stand und es nur Apotheken abgaben“, erklärte der Ankläger. Eine Verschreibung eines Arztes sei für die Bestellung aber notwendig gewesen, hielt der Staatsanwalt fest.
Der Apothekenassistent habe aber ohne solche ärztlichen Verschreibungen Paxlovid in „großen Mengen bestellt“. Unklar sei, ob „der Angeklagte den wirklichen Wert des Medikaments wusste, der sich pro Packung auf 731 Euro beläuft“. Man geht davon aus, dass der Tiroler mit rund 400 Euro rechnete – und so einen Schaden von rund einer Million Euro in Kauf nahm.
Mitkassiert und verspielt
Erschwerend in diesem Fall ist, dass der Angeklagte mitkassiert haben soll. „Es ist von einer Bereicherung auszugehen“, betonte der Staatsanwalt, dass der Beschuldigte bis zu 40.000 Euro für Verkäufe eingesteckt habe. Laut Verteidiger hat sein Mandant „das Geld, da er damals spielsüchtig war, einfach verspielt“.
Sein Mandant fühle sich in dieser Sache jedenfalls „teilweise schuldig“. Aber: „Er wusste nichts vom wahren Wert der Medikamente und damit vom Millionenschaden“, so der Anwalt.
Ungewöhnlich hohe Liefermenge
Wie viele Packungen der Mann genau nach Fernost verkauft hat, blieb auch bei der Verhandlung unklar. Offenbar wurden 450 Packungen retourniert, nachdem der Lieferant Anfang 2023 angesichts des bundesweiten Fehlbestandes und der ungewöhnlich hohen Liefermenge bei der Innsbrucker Apotheke nachgefragt hatte.
Der als Zeuge einvernommene, chinesische Kunde des Zweitangeklagten konnte wenig Licht ins Dunkel bringen. Er berichtete, dass er „keine bestimmte Menge“ bestellte, sondern eben den Apothekenassistenten bat, so „viel wie möglich zu bestellen“.