In den Tagen vor dem ersten landesweiten Lockdown im März 2020 trafen die österreichische Bundesregierung sowie die Landesregierungen eine Reihe von Maßnahmen. Es war der Startschuss für Jahre, die das öffentliche Leben verändern sollten. Eine Zäsur, deren Einzelheiten für manch einen wohl in Vergessenheit geraten ist. Wussten Sie beispielsweise noch, dass Veranstaltungen schon Tage vor Verkündung von Lockdown eins abgesagt wurden. Auch die verordnete Schule auf Distanz geschah Tage zuvor.
Besonders prägend für Österreich war der 13. März: Heute vor einem Jahr wurde der erste bundesweite Lockdown verkündet. Doch schon in den Tagen davor folgte eine Einschränkung nach der anderen. Ein Überblick.
10. März 2020: Einschränkung von Veranstaltungen
Am 10. März 2020 gab die Bundesregierung bekannt, dass alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen und im Freien mit mehr als 500 Personen vorübergehend verboten werden. Diese Maßnahme betraf unter anderem Kinos, Theater und Konzerte. Zudem wurden die für den 22. März geplanten Gemeinderatswahlen in der Steiermark verschoben. Die Politik appellierte an die Bevölkerung, soziale Kontakte zu minimieren, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen.
11. März 2020: Schließung von Bildungseinrichtungen
Einen Tag später kündigte die Regierung an, dass ab dem 16. März der Präsenzunterricht an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen eingestellt und auf Distance Learning umgestellt wird. Für Schulen galt, dass die Oberstufenklassen (ab der 9. Schulstufe) ab dem 16. März und die übrigen Schulstufen ab dem 18. März geschlossen wurden. Es wurden jedoch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder angeboten, deren Eltern außer Haus arbeiten mussten.
13. März 2020: Ankündigung weiterer Einschränkungen
Vor exakt fünf Jahren, am Freitag, 13. März 2020, kündigte die Bundesregierung schließlich die heftigste Maßnahme an: Ab dem 16. März 2020 wurden alle nicht für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte geschlossen. Ausgenommen waren unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien. Abhol- und Lieferdienste in der Gastronomie blieben unter Bedingungen weiterhin erlaubt.
15. März 2020: Einführung von Ausgangsbeschränkungen
Am 15. März 2020 verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz noch vor Inkrafttreten des ersten Lockdowns landesweite Ausgangsbeschränkungen. Das Betreten öffentlicher Orte wurde verboten, mit Ausnahmen für berufliche Zwecke, dringend notwendige Besorgungen und die Betreuung hilfsbedürftiger Personen. Zudem war es erlaubt, im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder mit Haustieren spazieren zu gehen, sofern ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten wurde.
16. März: Start von Lockdown Nummer 1
Alle genannten Maßnahmen traten in Kraft, das öffentliche Leben kam über Nacht zum Stillstand. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag damals bei 12 mit 200 bis 300 Neuinfektionen pro Tag und zwei gemeldeten Todesfällen.
Die Maßnahmen waren von Anfang an umstritten, wurden laut Bundesregierungsvertretern seinerzeit jedoch getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Die Bevölkerung wurde dazu aufgerufen, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. Regeln zur Handhygiene wurden von der Politik gebetsmühlenartig wiederholt.
Es folgte ein Lockdown nach dem anderen
Nach dem ersten Lockdown folgte ein Sommer voller Warnungen, ehe das öffentliche Leben vom 17. November bis zum 6. Dezember 2020 neuerlich zum Erliegen kam. Argumentiert wurde der Schritt mit den steigenden Infektionszahlen. Während dieser Zeit galten rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen, Geschäfte sowie Gastronomiebetriebe mussten schließen, und Freizeiteinrichtungen blieben ebenfalls gesperrt. Schulen wurden auf Distance Learning umgestellt, was bei Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern zunehmend Kritik hervorrief. Schon kurz darauf folgte der dritte Lockdown, der von 26. Dezember 2020 bis zum 7. Februar 2021 andauerte, wobei Lockerungen ab Februar schrittweise eingeführt wurden. Dieser Lockdown wurde nach den Weihnachtsfeiertagen verhängt, um eine weitere Welle an Infektionen zu verhindern. Die Ausgangsbeschränkungen blieben während dieser Zeitspanne in Kraft, nicht lebensnotwendige Geschäfte blieben geschlossen, und erstmals wurde eine FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen eingeführt. Mitte Januar durfte der Handel unter strengen Auflagen wieder öffnen. Einige Bereiche, darunter die Gastronomie oder Fitnessstudios, mussten monatelang bis zum Frühsommer geschlossen halten. Menschen, die alleine lebten, war es erlaubt, eine Bezugsperson zu besuchen.
Kontrolliert konnten die umstrittenen Maßnahmen jedoch kaum werden, da sie vielfach in den höchstpersönlichen Lebensbereich hineinspielten. Je länger die Beschränkungen dauerten, desto größer wurde der Unmut – die Zahl der Demonstrationen stieg an.
Während „ein Sommer wie damals“ propagiert wurde, in dem es wenige Einschränkungen gab, wurde im Herbst der vierte Lockdown ausgerufen – er begann am 22. November 2021 und dauerte für Geimpfte bis zum 12. Dezember, während Ungeimpfte noch länger von den Maßnahmen betroffen waren. Gastronomie, Handel (außer der Grundversorgung) und Freizeitbetriebe wurden geschlossen. Schulen blieben zwar geöffnet, doch seitens der Bundesregierung wurde empfohlen, Kinder möglichst zu Hause zu unterrichten. Schon zuvor galten ab dem 15. November 2021 Beschränkungen – ausgenommen waren nur genesene und geimpfte Personen. Diese Beschränkungen wurden bis zum 31. Jänner 2022 schrittweise gelockert. Ungeimpften blieb der Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens weiterhin verwehrt, während Geimpfte in Gastronomiebetriebe und den Handel durften. Zusätzlich wurde eine PCR-Testpflicht für viele Bereiche eingeführt, teilweise kam es aber zu unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern.