Eine Hebamme ist Montagmittag am Wiener Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einer von ihr betreuten Hausgeburt zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Richter ging von mehreren Sorgfaltsverstößen aus. „Sie haben ein Verhalten gesetzt, das man so nicht setzen hätte dürfen“, bescheinigte er der 42-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Hebamme erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
15 Monate bedingt
Hebamme nach fataler Hausgeburt verurteilt
Fünf Tage nach einer Hausgeburt im September 2023 verstarb in Wien ein Baby.
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