Die Richterin erklärte von der ursprünglichen Anklage des Vorsatzes auf grobe Fahrlässigkeit umgeschwenkt zu haben. Man müsse der Frau vorwerfen, dass sie die Bedenken und den dringenden Rat der Ärzte nicht habe hören wollen. Auf Revers verließ sie am 3. August das Spital. Von einer Geldstrafe wurde abgesehen, "da jeder Cent in die Therapie des Kindes" gehen solle, meinte die Richterin.