Am Wiener Landesgericht wird am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Hebamme verhandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht sie verantwortlich für den Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital starb. Die Angeklagte soll im Rahmen einer Hausgeburt „die gebotene Handlungspflicht“ außer Acht gelassen haben. Die Hebamme weist die Vorwürfe zurück.
Wien
Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht
Die Angeklagte soll bei einer Hausgeburt „gebotene Handlungspflicht“ unterlassen haben: Das neugeborene Mädchen verstarb nach Komplikationen bei Geburt fünf Tage später in einem Wiener Spital. Die Hebamme bestreitet die Vorwürfe.
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