Am Wiener Landesgericht wird am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Hebamme verhandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht sie verantwortlich für den Tod eines Mädchens, das im September 2023 fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital starb. Die Angeklagte soll im Rahmen einer Hausgeburt „die gebotene Handlungspflicht“ außer Acht gelassen haben. Die Hebamme weist die Vorwürfe zurück.