Zwei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren sollen Ende Dezember 2023 in Bischofshofen (Pongau) von einer Gruppe Jugendlicher teils massiv sexuell missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen insgesamt neun Beschuldigte: acht Burschen sowie ein Mädchen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren. Laut Bericht der „Salzburger Nachrichten“ handelt es sich um Türken, Serben und Österreicher mit Migrationshintergrund.

Ein Polizeisprecher bestätigte am Samstag den Vorfall im Dezember gegenüber der APA. Er sei wegen Opferschutzes nicht öffentlich gemacht worden. Laut Opferanwältin Sabina Moser gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ wurden die Schülerinnen kürzlich ganztägig bei Gericht kontradiktorisch einvernommen. Das Strafverfahren gegen die Beschuldigten werde in erster Linie wegen des Verbrechens des „sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ (Paragraf 205 StGB) geführt. Zwei Beschuldigte sollen von den Übergriffen auch Handyvideos gemacht haben. Die Polizei hat die Handyvideos zwischenzeitlich ausgewertet. Die bisher unbescholtenen Burschen befinden sich auf freiem Fuß.

Burschen hatten Mädchen „zum Chillen“ besucht

Der Vorfall ereignete sich, als die 15-Jährige alleine mit ihrer 16-jährigen Freundin in der elterlichen Wohnung war und die Burschen „zum Chillen“ vorbeigekommen sind. In Folge soll viel Alkohol geflossen und die beiden späteren Opfer sollen schnell stark betrunken gewesen sein. Es sollen sich zumindest vier bis fünf der Burschen als unmittelbare Täter an den Mädchen vergangen haben - sie hätten an den Schülerinnen Geschlechtsverkehr oder dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen.

„Wegsperren allein kann nicht die Lösung sein“

Erst vor wenigen Tagen hatte der Fall eines zwölfjährigen Mädchens in Wien, das von 17 beschuldigten Jugendlichen wiederholt vergewaltigt worden sein soll, für Entsetzen gesorgt. Da einige der mutmaßlichen Täter unter 14, also noch nicht strafmündig sind, wurden Rufe nach einer Absenkung des Strafalters laut. Am Samstag warnte der Präsident des Obersten Gerichtshof (OGH), Georg Kodek, vor Schnellschüssen. „Wegsperren allein kann nicht die Lösung sein“, meinte der Jurist und forderte mehr Maßnahmen zur Prävention, darunter verstärkte psychologische Betreuung sowie Integrationsberater. Werden bestimmte Werte allerdings zu Hause nicht vermittelt „tun wir uns als Gesellschaft sehr schwer, das von außen nahezubringen“, so Kodek.

Lücken bei Prävention von Gewalt

Derzeit gebe es jedenfalls Lücken: „Wenn Sie mit Mitarbeitern des Jugendamts sprechen, hinter vorgehaltener Hand hört man, eigentlich können wir Probleme nur verwalten.“

Wenn Jugendliche erstmals durch kleinere Delikte auffallen, würden sie derzeit zu einem „Normverdeutlichungsgespräch“ gebeten. „Es gibt aber leider Gottes Jugendliche, die darüber nur lachen und das geradezu als Bekräftigung auffassen“, berichtet Kodek. Man müsse „früher ansetzen bei den Problemen“, sagt der OGH-Präsident, etwa schon im Kindergarten oder in der Schule. „Das ist aber etwas, was die Strafjustiz nicht leisten kann“.