Nicht nur der Bund hat es gut, auch die Kärntner Landesverfassung hat ihre Eleganz, wie es Bundespräsident Alexander Van der Bellen prägend formulierte. Eine der schönsten Passagen: Artikel 46. Dieser gestattet es ganz einfach zwischen fünf und sieben Regierungsmitgliedern zu wechseln.
Nach der Landtagswahl
Wenn man den Wählern zuhört, darf es nicht sieben Regierungsmitglieder geben
