Nicht nur der Bund hat es gut, auch die Kärntner Landesverfassung hat ihre Eleganz, wie es Bundespräsident Alexander Van der Bellen prägend formulierte. Eine der schönsten Passagen: Artikel 46. Dieser gestattet es ganz einfach zwischen fünf und sieben Regierungsmitgliedern zu wechseln.
Nach der Landtagswahl
Wenn man den Wählern zuhört, darf es nicht sieben Regierungsmitglieder geben
![Noch wird nicht über Posten gesprochen, ihre Beschränkung sollte aber angesprochen werden Noch wird nicht über Posten gesprochen, ihre Beschränkung sollte aber angesprochen werden](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/j26hzy-THEMENBILD-LANDTAGSWAHL-IN-KRNTEN-LNDERPORTRT_167820898217898_v0_l.jpg/alternates/WIDE_1200/-THEMENBILD--LANDTAGSWAHL-IN-KRNTEN-LNDERPORTRT_167820898217898_v0_l.jpg)