Luftig leichte Bekleidung – nichts, das irgendwie einengt und nur so viel Stoff, wie unbedingt nötig ist: Mitten in der Hitzewelle ist die Verlockung groß, mit legerer Freizeitkleidung in der Arbeit anzutanzen. Aber heben die Hundstage wirklich alle üblichen Bekleidungsvorschriften für Berufstätige auf? Haben Anzug und Krawatte, Kostüm und Hosenanzug jetzt Sommerpause?

Bekleidungsregeln oder Arbeitnehmerschutz?

"Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften bzw. Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes", sagen dazu die Experten der Arbeiterkammer. Die Kleidung ist – auch gemäß der Rechtssprechung – dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. "Bestehende Bekleidungsvorschriften müssen daher auch bei Hitze eingehalten werden. Auch eine sonst übliche Dienstuniform ist bei Hitze zu tragen." Die gute Nachricht lautet aber: "Selbst dort, wo es Bekleidungsvorschriften gibt, können diese in Absprache mit der Chefin oder dem Chef gelockert werden. Bei großer Hitze werden dafür wohl auch Kundinnen und Kunden Verständnis haben."

Bei Arbeiten, bei denen eine Schutzkleidung zu tragen ist, müssen Helme, Arbeitsschuhe, Schutzmasken etc. allerdings auch bei hochsommerlichen Temperaturen getragen werden – zur eigenen Sicherheit.