Zum Inhalt Zum EPaper Zum Menü
Wetter
Abo E-Paper Club Shop Gutscheine Trauerportal Werbung
Suche
Steiermark Kärnten Leben Sport
Kleine Zeitung Logo Kleine Zeitung mit weißer Schrift auf rotem Hintergrund.

Corona & Betreuungspflichten

Sonderbetreuungszeit & Co.: Was jetzt für berufstätige Eltern gilt

Nicht wie zuerst angekündigt ab 1. Oktober, sondern schon rückwirkend mit 1. September 2021 wird es wieder einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben, wenn Kinder in Quarantäne kommen oder Schulen bzw. Kindergärten behördlich geschlossen werden. Welche Alternativen Berufstätige mit Betreuungspflichten in diesem Herbst außerdem noch haben.
© (c) Halfpoint - stock.adobe.com
© (c) Halfpoint - stock.adobe.com
Author Daniela Bachal
Daniela Bachal Wirtschaft
Wirtschaft
15. September 2021,
18:27 Uhr

Sie wollen weiterlesen?

Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.

Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.

Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.

Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.

Werbung überspringen

Mehr zum Thema

Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Familienhospizkarenz

Diese Rechte haben Arbeitnehmer mit krankem Kind

von Daniela Bachal

Auch Stiefelternteile haben Anspruch auf Pflegefreistellung fürs kranke Kind im gemeinsamen Haushalt
Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Familienhospizkarenz

Corona & Betreuungspflichten

Recht auf Sonderbetreuungszeit: Was sich für berufstätige Eltern ändert

von Daniela Bachal

Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Corona & Betreuungspflichten

Grippewelle

Bekommen berufstätige Eltern auch präventiv eine Pflegefreistellung?

von Daniela Bachal

Grippewelle
Werbung überspringen
Anzeige
Werbung überspringen
Anzeige
 
Werbung überspringen
Anzeige
Werbung überspringen
Werbung überspringen
Steiermark
  • Ennstal
  • Graz & Umgebung
  • Leoben
  • Murtal & Murau
  • Mürztal
  • Oststeier
  • Süd & Südwest
  • Südost & Süd
  • Weiz
  • Weststeier
Kärnten
  • Klagenfurt
  • Feldkirchen
  • Lavanttal
  • Oberkärnten
  • Osttirol
  • St. Veit
  • Villach
  • Völkermarkt
Leben
  • Gesundheit
  • Mobilität
  • Ombudsfrau
  • Reise
  • Wohnen
  • Kulinarik
  • Karriere
  • Familie
Sport
  • Steirersport
  • Kärntnersport
  • Fußball
  • Tennis
  • Motorsport
  • Wintersport
  • Eishockey
Service
  • Hilfe
  • Autoren
  • Archiv
  • Spiele
  • Sudoku
  • Wetter
  • Club
Aktuelle Themen
  • Kleine Kinderzeitung
  • Gewinnspiele
  • Sudoku und Rätsel
  • Podcasts
  • Videos
  • Alpe Adria
  • Nahost
Meistgelesen und beliebt:
  • Unerwartete Wende: Dieser Bäcker muss „Das große Promibacken“ verlassen
  • Glück beim ersten Versuch: Spieler gewinnt 7,7 Millionen Euro
  • Die Niere leidet leise: Warum Nieren-Erkrankungen lange unentdeckt bleiben
  • Trump sieht Iran kurz vor Niederlage, Geheimdienste widersprechen + Iran soll Minen in Straße von Hormuz verlegt haben
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheitserklärung
© 2026, kleinezeitung.at | Kleine Zeitung GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.
Werbung überspringen
Vielen Dank für Ihren Einkauf!
Klicken Sie auf den untenstehenden Button, um sich mit Ihrem Google-Konto anzumelden und loszulesen.