
Coronabedingte Schulschließungen und Quarantäneverordnungen bringen berufstätige Eltern, die keine Betreuungsperson für ihre Kinder haben, seit März 2020 regelmäßig an den Rand der Verzweiflung. Das Instrument der sogenannten Sonderbetreuungszeit sollte den betroffenen Eltern Erleichterung bringen, in der Praxis erwies es sich aber aus Kostengründen (für den Dienstgeber) und mangels eines Rechtsanspruchs darauf als wenig wirksam. Das soll jetzt anders werden. Bundesregierung und Sozialpartner haben sich auf eine Gesetzesänderung geeinigt, die demnächst den Nationalrat passieren soll.