Was tun, wenn die Stechuhr bereits tickt, der Nachwuchs mit Tropfnase, Husten und Fieber im Bett liegt und man weiß: „Oma und Opa fallen heute als Babysitter sicher aus?“ Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in diesen Fällen (und wenn es sich bei den Erkrankten um nahe Angehörige handelt, die im gemeinsamen Haushalt leben) Anspruch auf Krankenpflegefreistellung. „Sie müssen Ihren Arbeitgeber allerdings unverzüglich, also so schnell es Ihnen möglich ist, informieren. Verlangt der Arbeitgeber einen bestimmten Nachweis wie eine ärztliche Bestätigung, so hat er die damit verbundenen Kosten zu tragen“, sagt Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung von der Arbeiterkammer Steiermark.
Pflegefreistellung, Pflegekarenz und Familienhospizkarenz
Diese Rechte haben Arbeitnehmer mit krankem Kind
Welche Ansprüche Dienstnehmer haben, wenn sie für die
Versorgung eines kranken Angehörigen (eine Zeit lang) daheim bleiben müssen und welche Regeln man dabei befolgen muss.
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