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Mutterschutz & Corona

Sonderfreistellung für Schwangere? Warum jetzt der Impfstatus entscheidet

Im Jänner wurde für schwangere Arbeitnehmerinnen in Kontaktberufen ein Rechtsanspruch auf "Covid-19-Sonderfreistellung" eingeführt - befristet bis 30. Juni 2021. Jetzt wurde im Nationalrat eine Verlängerung dieser Sonderfreistellung bis 30. September beschlossen. Allerdings mit Einschränkungen. Hier die Details.
© (c) Thomanas - stock.adobe.com
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Author Daniela Bachal
Daniela Bachal Wirtschaft
Wirtschaft
18. Juni 2021,
16:48 Uhr

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