
Frauen dürfen bis 31. März 2021 ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche vom Dienstgeber nicht für Arbeiten herangezogen werden, in denen „physischer Körperkontakt“ mit anderen Menschen besteht. Das geht aus einer Novelle zum Mutterschutzgesetz hervor, die eine neue Covid-19-Sonderfreistellung für Schwangere vorsieht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht entsprechend ändern kann. Missverständnisse unter den Betroffenen sind dabei vorprogrammiert. Bei der Arbeiterkammer häufen sich Anrufe von schwangeren Dienstnehmerinnen, die nicht verstehen können, warum sie jetzt nicht automatisch vom Dienst freigestellt sind.
20.01.2021 um 09:52 Uhr
I'm LKH
müssen Schwangere weiter zur Arbeit erscheinen. Krankenhäuser sind Hotspots, wo es unzumutbar ist, als Schwangere zu arbeiten.
21.01.2021 um 06:26 Uhr
Voit
Ist vielleicht jetzt nicht passend ! Aber ich frag mich immer wie früher die Frauen Kinder bekommen haben , wenn jetzt sie oftmals ab bekannt werden in Watte gepackt werden ! Ich durfte bis jetzt 2 Kategorien von Schwangeren kennen lernen , die die bis zum Mutterschutz so gut wie normal gearbeitet haben , und die anderen die ab bekannt werdender Schwangerschaft so gut wie nie gesehen mehr wurden im Betrieb ! ( Kreuzweh usw )