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Abeitnehmerschutz im 2. Lockdown

Habe ich jetzt Anspruch auf eine bessere Schutzmaske?

Angesichts des aktuellen Covid-19-Ansteckungsrisikos und des zweiten Lockdowns stellt sich die Frage: Genügt es, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen "ganz gewöhnlichen" Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen oder gibt es einen Anspruch auf sogenannte FFP2- oder gar FFP3-Masken? Wir haben nachgefragt.
Außerhalb des Gesundheitsbereichs genügt normalerweise der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz
© (c) Di Studio - stock.adobe.com
Außerhalb des Gesundheitsbereichs genügt normalerweise der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz
© (c) Di Studio - stock.adobe.com
Author Daniela Bachal
Daniela Bachal Wirtschaft
Wirtschaft
2. November 2020,
14:42 Uhr

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