Viele verunsicherte Konsumenten wollen den Aufenthalt im Salzkammergut derzeit stornieren, am liebsten freilich ohne Stornokosten. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben bei entsprechenden Anfragen allerdings schlechte Nachrichten für die Urlauber: Ein kostenloses Storno ist derzeit nämlich kaum möglich.

"Generell gibt es das Geld zurück, wenn das Hotel zum gebuchten Zeitpunkt geschlossen ist, etwa durch eine behördliche Maßnahme, und die gebuchte Leistung nicht erbracht wird", erklärt Ulrike Weiß von der AK Oberösterreich. Gleiches gelte, wenn etwa die Urlaubsregion in Folge von Quarantänemaßnahmen nicht erreicht und der Urlaub somit nicht angetreten werden kann. "Trauen sich Konsumenten hingegen einfach nicht mehr an den Wolfgangsee zu fahren beziehungsweise wollen den Urlaub aus Angst vor einer möglichen Infektion nicht antreten, werden Stornokosten fällig. Furcht ist kein Grund, kostenlos zu stornieren", erklärt die Konsumentenschützerin.

Haben sich seit der Buchung und dem Aufenthalt jedoch wesentliche Umstände verändert, die das Festhalten an der Reise unzumutbar machen, könne möglicherweise mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert werden, wie Weiß erklärt. "Wenn Konsumenten in der nächsten Woche direkt nach St. Wolfgang fahren, der Urlaub also unmittelbar bevorsteht, ist eine solche Argumentation denkbar. Da seitens der Behörde aber keine Maßnahmen - wie etwa Schließung der Betriebe -  angedacht sind, wird es schwierig werden, die hier angeführte Argumentation durchzusetzen." Der Tipp der Konsumentenschützer:  "Wer seinen Urlaub am Wolfgangsee nicht antreten möchte, sollte mit der Unterkunft Kontakt aufnehmen. Viele Betriebe sind entgegenkommend und bieten kundenfreundliche Lösungen an."

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