
Die Coronakrise bedeutet für breite Bevölkerungskreise Einkommensverluste, Wohn- und Mietkosten werden dabei schnell zur Existenzfrage. Unter den zahlreichen Hilfspaketen der Bundesregierung war folgerichtig auch eines für Mieter: Das Anfang April beschlossene
2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz brachte einen Mietzinsaufschub und einen Delogierungsstopp für alle, die zwischen 1. April und 30. Juni 2020 als Folge der Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit „erheblich beeinträchtigt" sind“, wie es in Paragraf 1 des Gesetzes heißt.