Die Impfpflicht wird emotional diskutiert. Verständlich, denn bis vor kurzem wurde diese von vielen Seiten ausgeschlossen. Nun soll die Impfpflicht mit 1. Februar kommen – mit sehr wenigen Ausnahmen. Ausgenommen sind Kinder unter 14, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Genesene müssen sich erst bis zu sechs Monate nach der Infektion impfen lassen.
Empfehlung des Ministeriums
Wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll
Die Impfpflicht wird sehr eng ausgelegt werden, es wird wenige Ausnahmen geben. Doch was ist mit Menschen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorübergehend nicht geimpft werden können. Bei welchen Erkrankungen ist ein temporärer Aufschub notwendig bzw. möglich.
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