Die oberste Gesundheitsbeamtin Österreichs, Katharina Reich, sieht bei der Begutachtung von Betroffenen von postviralen Infektionssyndromen (PAIS) wie Post Covid oder ME/CFS Reformbedarf. Es brauche „neue Rahmenbedingungen“, sagte sie am Montagabend. Vor allem die sozialen Folgen von Fehlbegutachtungen seien nicht zu unterschätzen – wir haben mehrmals darüber berichtet. „Es prolongiert das Leiden, es prolongiert das Nicht-Wiederaufnehmen-Können vielleicht eines beruflichen Themas“, „weil die falschen Entscheidungen getroffen werden“, sagte sie bei dem vom Nationalen Referenzzentrum für postvirale Syndrome der MedUni Wien ausgerichteten Klinischen Symposium, bei dem aktuelle Diagnostik- und Therapie-Optionen bei PAIS vorgestellt wurden.
In den vergangenen Jahren geriet vor allem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wegen ihres Umgangs mit ME/CFS- und Post-Covid-Betroffenen wiederholt in Kritik. Wie mehrmals berichtet, fallen Betroffene oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf Invaliditätspension um (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte „Reha-Geld“) – wie Maarte Preller. Über ihren Fall haben wir hier berichtet. Antragsstellern wird seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.
Druck im Gutachter-System
„Unser Augenmerk muss darauf liegen, dass die Rahmenbedingungen für alle leichter werden. Nämlich für diejenigen, die ein Gutachten brauchen, um für eine gewisse Zeit – sei es kurz, sei es mittel, sei es langfristig – die entsprechende Unterstützung zu bekommen, die sie brauchen“, sagte Reich. Gleichzeitig müsse man aber auch den Gutachtern die Möglichkeit geben, „in dieser komplexen Situation nicht ‚Ho-Ruck‘ antworten zu müssen“, wie man das „vielleicht fälschlicherweise erwartet, weil das bei anderen Krankheiten vielleicht auch möglich ist“. Man müsse Druck „aus dem System herausnehmen“, nämlich die Annahme, der Gutachter müsse „eine Entscheidung treffen“. „Und dazu braucht es neue Rahmenbedingungen.“ Ein System müsse sich „jeden Tag“ hinterfragen, ob es noch am richtigen Pfad ist. „Und in diesem Fall, glaube ich, sind wir gerade im Gutachterwesen einem nötigen Wandeldruck ausgesetzt.“
„Ich glaube (...), dass wir den Menschen ermöglichen müssen, so schnell wie möglich wieder auch in ein berufliches Leben, in ein soziales Leben zurückkehren zu können – oder aber gleichzeitig auch klarzustellen: Das ist derzeit auf nicht absehbare Zeit nicht möglich.“ Und dann müsse man diese Personen auch entsprechend absichern, betonte Chief Medical Officer Reich. Man wisse, dass das Nicht-Absichern Folgeleid verursache, auch im sozialen Umfeld – etwa, wenn jemand nicht mehr für sein eigenes Leben aufkommen kann und darauf angewiesen ist, dass „Verwandte, Freunde“ sogar finanziell oder vielleicht sogar mit einem Obdach aushelfen müssen – „dann sind wir schon in einer extrem grimmigen Situation“.
Auch verwies Reich auf die von postviralen Syndromen betroffenen Kinder und Jugendlichen: Es gebe Folgehürden, „wenn die richtige Therapie zu spät kommt oder die falsche Therapie eingesetzt wird, sodass sich Krankheiten so weit verschlechtern, dass dann eine Genesung noch schwerer möglich ist.“
Sachverständige müssen „dem medizinischen Standard entsprechen“
Der Medizinrechtsexperte und Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Johannes Zahrl, pflichtete Reich bei der Podiumsdiskussion bei: Sachverständige müssten „dem medizinischen Standard entsprechend“ entscheiden, sagte der Direktor des Instituts für Medizinrecht der Ärztekammer. Das bei dem Symposium präsentierte Wissen müsse „zu 100 Prozent“ in die Begutachtung von Patientinnen und Patienten mit PAIS einfließen, sagte Zahrl auch mit Blick auf einen jüngst veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Wien. Darin hieß es, dass Gutachter den aktuellen medizinischen Wissensstand beachten müssten – „nach dem letzten Stand der Wissenschaft“.
Auch müssten Gutachter bzw. Gutachterinnen die von den Betroffenen mitgebrachten Befunde berücksichtigen, betonte der ehemalige langjährige Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer: „Ein Sachverständiger, der nicht sämtliche am Tisch liegenden relevanten Befunde studiert und auswertet, ist mit Sicherheit kein besonders guter Gutachter.“ Auch sprach Zahrl die teils immer noch bestehende Haltung einiger Mediziner an, postvirale Krankheiten per se in Zweifel zu ziehen: „Das ist ein Fehler, der darf in der Begutachtung nicht vorkommen. Ich darf nicht sagen: ‚Dieses Krankheitsbild gibt es in Wirklichkeit gar nicht, an das glaube ich nicht‘.“ Und man müsse auch seine Grenzen kennen, gab er mit Blick auf die auch im Ärztegesetz verankerte „Fachbeschränkung“ zu verstehen. So scheine ihm eine Begutachtung eines postviral Betroffenen etwa durch einen Viszeralchirurgen „schwer nachvollziehbar“ zu sein, dennoch komme derartiges vor.