Das Recht auf Bildung ist gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ein Menschenrecht. In Österreich wird dieses durch die allgemeine, neunjährige Schulpflicht für alle Kinder sichergestellt. Diese gilt auch für Kinder im schulpflichtigen Alter, die sich nur vorübergehend in Österreich aufhalten.