Wie lange darf nun am Faschingswochenende gefeiert werden? Im Freien gibt es eine Einschränkung, wie Behördenleiter Alfred Winkler bestätigt: "Die Genehmigung läuft bis 23.59 Uhr". In den Lokalen hingegen kann bis in die frühen Morgenstunden gefeiert werden. In der Sperrzeitenverordnung des Landes Kärnten heißt es: "Für die Nacht vom Faschingsamstag zum Faschingsonntag wird von der Festlegung einer Sperrzeit abgesehen."
Wichtige Sperrstundenregelung
So lange darf am Faschingsamstag in Villach gefeiert werden
Am Samstag findet in Villach der große Faschingsumzug statt. Dann wird gefeiert. Wie lange, das legt eine Verordnung des Landes fest. Die Faschingsfeierlichkeiten werden sich bis in die frühen Morgenstunden am Sonntag fortsetzen.
© Helmuth Weichselbraun