Wie lange darf nun am Faschingswochenende gefeiert werden? Im Freien gibt es eine Einschränkung, wie Behördenleiter Alfred Winkler bestätigt: "Die Genehmigung läuft bis 23.59 Uhr". In den Lokalen hingegen kann bis in die frühen Morgenstunden gefeiert werden. In der Sperrzeitenverordnung des Landes Kärnten heißt es: "Für die Nacht vom Faschingsamstag zum Faschingsonntag wird von der Festlegung einer Sperrzeit abgesehen."