Der Badetreiber jenes Strandbades am Faaker See, in dem es 2018 zu einem tödlichen Unglück gekommen war, ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ihm und seiner angestellten Frau wird vorgeworfen, das Bad, bei dem ein Sechsjähriger ertrunken war, ohne aufrechte Genehmigung betrieben zu haben und die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Er soll nun 2700 Euro Strafgeld bezahlen, seine Frau 720 Euro. Dazu kommen noch Trauerschmerzensgeld für die Eltern und die Prozesskosten.