Der Badetreiber jenes Strandbades am Faaker See, in dem es 2018 zu einem tödlichen Unglück gekommen war, ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ihm und seiner angestellten Frau wird vorgeworfen, das Bad, bei dem ein Sechsjähriger ertrunken war, ohne aufrechte Genehmigung betrieben zu haben und die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Er soll nun 2700 Euro Strafgeld bezahlen, seine Frau 720 Euro. Dazu kommen noch Trauerschmerzensgeld für die Eltern und die Prozesskosten.
Faaker See
Badebetreiber nach Tod von Sechsjährigem verurteilt
2018 ertrank ein sechsjähriger Bub bei einem Strandbad im Faaker See. Die Betreiber des Bades wurden nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
© KK/Feuerwehr Latschach