Nach dem tragischen Badeunfall am Faaker See, bei dem im Juni 2018 ein sechsjähriger Bub ertrunken war, sollte es am Freitag zu einem Lokalaugenschein am Unglücksort, dem Strandbad Schaffler, kommen. Dieser ist Teil des noch ausstehenden Prozesses gegen den Badebetreiber und seine Lebensgefährtin, die am Tag des Unfalls im Bad mitarbeitete. Verantworten müssen sie sich wegen mangelnder Kennzeichnungspflicht des Nichtschwimmerbereiches und vernachlässigter Aufsichtspflicht.