Eine junge Villacherin wurde am 5. Dezember Opfer einer Fahrerflucht am Freiparkplatz des Einkaufszentrums Atrio. Zwischen 16 und 18 Uhr war sie laut eigenen Angaben einkaufen, bei der Rückkehr zu ihrem weißen Opel Astra Kombi entdeckte sie massive Schäden. „Die Stoßstange war gebrochen, die Heckklappe eingedrückt, die Sensoren funktionieren nicht mehr“, schildert sie. Auch das verursachende Fahrzeug müsse, so ist die Frau überzeugt, stark beschädigt worden sein.
„Jemand hat sich aus Selbstschutz einfach davongemacht“
Die Betroffene erstattete Anzeige bei der Polizei Trattengasse und wandte sich anschließend an die Center-Information. Zeugen gibt es bislang keine – obwohl der Parkplatz gut gefüllt war. „Der Zusammenprall muss laut gewesen sein. Wenn man gerade Einkäufe einlädt, hört man so etwas.“
Für die 20-Jährige, die gerade ihre Lehre abgeschlossen hat und als Büroangestellte arbeitet, ist der Schaden besonders belastend. Das Auto hat sie sich selbst erspart, versichert ist es nur Haftpflicht. „Ich bleibe auf einem immensen Schaden sitzen“, sagt sie. Ärgerlich sei vor allem, dass sich jemand „aus Selbstschutz davongemacht hat“.
Atrio-Center-Manager Richard Oswald bedauert den Vorfall, verweist aber auch auf ehrliche Kundinnen und Kunden. „Erst letzte Woche hat sich eine Frau bei uns gemeldet, ihre Daten hinterlassen und angekündigt, selbst zur Polizei zu gehen. Dafür habe ich mich persönlich bedankt“, so Oswald. Die junge Villacherin setzt nun darauf, dass sich doch noch jemand meldet, der den Zusammenstoß gesehen oder gehört hat.
Strafen bis zu 2180 Euro bei Fahrerflucht
Unabhängig davon weist der Öamtc auf die rechtlichen Folgen von Fahrerflucht hin. Patrick Boschitz, Sprecher für juristische Angelegenheiten beim Öamtc, erklärt, dass theoretisch Verwaltungsstrafen von bis zu 2180 Euro drohen. „Im Normalfall pendeln sich die Strafen jedoch zwischen 300 und 500 Euro ein.“ Entscheidend sei die unverzügliche Verständigung der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Ein Zettel mit Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug sei rechtlich nicht ausreichend. Auch das hartnäckige Gerücht einer 24-Stunden-Frist stimme nicht: „Wenn man auf dem Weg zur Polizei noch schnell eine Wurstsemmel kauft, ist es nicht mehr unverzüglich.“