Bei einem Rodelunfall am Neujahrstag starb in Osttirol ein 63-jähriger Mann, seine 58-jährige Gattin wurde schwer verletzt, ebenso wie eine Wiener Rodlerin am Semmering tam selben Tag. Am 28. Dezember erlitt eine 47 Jahre alte Frau aus Deutschland ebenfalls schwere Verletzungen bei einem Rodelunfall.

Das sind leider keine Einzelfälle. Pro Jahr verzeichnet der Fachbereich Sport- und Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) rund 2200 Verletzte, die nach Rodelunfällen in einem Krankenhaus behandelt werden müssen – das ergaben Befragungen in ausgewählten Spitälern und Hochrechnungen durch das KFV. Das sind rund zwölf Verletzte pro Tag während der Saison.

Helm reduziert das Risiko

Die meisten Unfallopfer berichten dem KFV davon, gestürzt, gestolpert, gesprungen oder gestoßen worden zu sein. Aber auch der Kontakt mit statischen Objekten wie beispielsweise mit einem Baum oder einer Hinweistafel ist mit 25 Prozent der Fälle gar nicht so selten. Rund acht Prozent der Unfallopfer erleiden Kopfverletzungen, also ungefähr 176 Personen pro Jahr. Besonders schwerwiegend unter den Kopfverletzungen können Schädel-Hirn-Traumata sein, weshalb das Tragen eines Helmes besonders ratsam ist.

Dr. Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit in der Präventionsinstitution KFV
Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit in der Präventionsinstitution KFV © Kfv / Apa Fotoservice / Krisztian Juhasz

„Helme sind eine sehr einfache und wirksame Schutzmaßnahme beim Rodeln. Bereits ein Aufprall mit zehn km/h auf ein Hindernis kann bei Kindern zu schwerwiegenden Verletzungen und insbesondere Kopfverletzungen führen“, betont Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Bereichs Sport- und Freizeitsicherheit im KFV. 

Rund 75 Prozent der Verunfallten trugen während des Unfalls keinen Helm. Leider seien auch in der jüngsten Altersgruppe Helme noch keine Selbstverständlichkeit. Todesfälle in den vergangenen Jahren zeigen, dass man beim Rodeln sogar mit dem Schlimmsten rechnen müsse. In den vergangenen zehn Jahren sind laut Daten des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit (ÖKA) im Schnitt zwei Menschen pro Jahr bei Rodelunfällen in Österreich tödlich verunglückt.

Tipps fürs sichere Rodeln

Für Rodelfans hat das KFV ein paar Präventionstipps für ein sicheres Vergnügen. So empfehlen die Experten festes Schuhwerk, Skibrille und Helm, sich selbst nicht zu überschätzen und mit der ganzen Schuhsohle zu bremsen, nicht nur mit den Fersen.

  • Gute Grundausrüstung ist wichtig: Winterfeste Kleidung, Handschuhe, festes Schuhwerk, Skibrille und Helm sollten beim Rodelausflug nicht fehlen.
  • Vor der Benutzung die Rodel auf Schäden überprüfen.
  • Sperren und Warnhinweise dürfen keinesfalls ignoriert werden.
  • Nur bei guter körperlicher Konstitution die Rodelpiste benutzen.
  • Falls der Aufstieg zu Fuß erfolgt, sollte man möglichst am Rand der Rodelbahn gehen, um die Bahn freizuhalten. Auch bei der Abfahrt ist Rücksicht auf andere sehr wichtig.
  • Die Wahl der Abfahrtsstrecke und Abfahrtsgeschwindigkeit sollten dem eigenen Können entsprechen.
    Nicht mit dem Kopf voran rodeln. Sitzt man zu zweit auf der Rodel, sollte die kräftigere/schwerere Person vorne sitzen.
  • Der Konsum von Alkohol ist vor oder beim Rodeln tabu.
  • Auf Nachtrodelpisten ist eine Stirnlampe und reflektierende Kleidung empfehlenswert.
  • Die Art des Bremsens ist laut KFV-Tests ausschlaggebend. Den kürzesten Bremsweg (bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h) gab es mit speziellen Rodelhandbremsen (7 Meter), dann folgen Aufkanten (8,7 Meter), das Bremsen mit Spikes an den Schuhen (10 Meter) sowie das Bremsen mit Winterschuhen (14,7 Meter).
  • Wer mit Winterschuhen bremst, sollte nicht mit den Fersen bremsen, sondern die kompletten Fußsohlen dicht neben den Kufen auf die Rodelbahn aufsetzen.

Rechtliche Lage

In Osttirol war das verunfallte Ehepaar auf einer Forststraße unterwegs. In einer Kurve sind sie von der Fahrbahn abgekommen und in die Tiefe gestürzt. Rechtlich gesehen, ist das Rodeln auf Forststraßen gegebenenfalls eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz (Paragraf 174), geschieht es ohne die Zustimmung des Waldeigentümers. Sollte diese aber gegeben sein, greift zudem Paragraf 87 der Straßenverkehrsordnung: „Personen, die auf Straßen Skifahren, Schlittschuhlaufen oder rodeln, haben auf andere Straßenbenützer Rücksicht zu nehmen und ihnen auszuweichen.“ Auf Straßen im Ortsgebiet, auf Bundes-, Landes- und Vorrangstraßen ist die Ausübung von Wintersport grundsätzlich verboten, jedoch gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel kann die Behörde durch Verordnung einzelne Straßen von dem Verbot der Ausübung von Wintersport ausnehmen und für den übrigen Fahrzeugverkehr sperren.