Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV 1870 geben bekannt, dass über das Vermögen der „gartendach-haus Millstatt Bauträger GmbH“ in Sappl 43 in Millstatt ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde. Es handelt sich hier um ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.
Die Verbindlichkeiten betragen rund 5,2 Millionen Euro. Von der Insolvenz sind etwa 35 Gläubiger und keine Dienstnehmer betroffen. Laut Antrag wird die Weiterführung und Fertigstellung des Projekts angestrebt sowie der Abschluss eines Sanierungsplanes mit einer 60-prozentigen Quote beabsichtigt.
Die Schuldnerin wurde im Jahr 2019 gegründet und befasst sich als Projektgesellschaft mit der Realisierung eines Bauträgerprojekt in Millstatt zur Errichtung von 9 Wohnhäusern mit 19 Wohneinheiten samt Tiefgaragen und Carports. Als handelsrechtliche Geschäftsführer fungieren Edith Neuböck und Wolfgang Mitter.
Verzögerungen bei der Baubewilligung
Die Schuldnerin gibt als Insolvenzursache an, dass sie erst nach langen Verzögerungen im Jänner 2024 die Baubewilligung für Hauptwohnsitznutzung erhalten habe. Aufgrund eines bereits erfolgten Verkaufs mehrerer Wohneinheiten auf Basis einer Nutzung als Hauptwohnsitz wurde mit den Bauarbeiten begonnen. In der Folge kam es zu einer Änderung der Nutzung der Wohneinheiten von Hauptwohnsitz in Anlegerwohnung zur touristischen Nutzung im Rahmen nicht gewerblicher Beherbergung. Diesbezüglich kam es zu Einwendungen seitens benachbarter Eigentümer.
In der Zwischenzeit kam es bereits zum Verkauf einiger Wohneinheiten und die Bauarbeiten wurden zügig vorangetrieben. Schließlich wurde die Geschäftsführung im Mai dieses Jahres informiert, dass gegen den letzten Baubewilligungsbescheid fristgerecht eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingereicht wurde. Eine rechtssichere Übergabe der verkauften Wohnungen zum bedungenen Zweck war daher nicht mehr gewährleistet und Kaufpreisteile wurden gemäß dem entsprechenden erfolgten Baufortschritt nicht mehr erlegt. Daher ist auch der Verkauf von fünf Wohneinheiten der sechs bislang noch nicht verkauften Wohneinheiten geplatzt. Der Schuldnerin fehlt daher die Liquidität zur Fertigstellung der Wohneinheiten. Eine Entscheidung seitens des Landesverwaltungsgerichts liegt ebenfalls noch nicht vor. Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV oder über den KSV1870 erfolgen.