„Die Ablehnung der Parteistellung der Anrainer im Genehmigungsverfahren durch die Kärntner Landesbehörde war rechtswidrig“, schreibt Michael Dünhofen, Obmann des Vereins „Lebensraum Oberes Drautal“ in einer Aussendung. Zwei Jahre nach dem Einspruch von Anrainern aus Berg und Greifenburg gegen den Bescheid des Landes Kärnten wurde vom Landesverwaltungsgericht (LvwG) ein Entscheid gefällt. Dieser besagt, dass den vom Straßenneubau betroffenen Anrainern Parteistellung und Akteneinsicht im Genehmigungsverfahren einzuräumen ist.

Das sei im Kärntner Straßengesetz, selbst bei einem Großprojekt wie dem schnellstraßenartigen Bau der B 100 im Bereich Greifenburg, nicht vorgesehen. „Das Gericht hat bestätigt, dass der Ausschluss von Anrainern von jeglichen Beteiligungsrechten im Straßenbauverfahren dem EU-Recht widerspricht“, betont Dünhofen. Die Straßenbaubehörde müsse nun in einem weiteren Verfahren entscheiden, wem im Einzelnen die Parteistellung einzuräumen ist.

„Zu prüfen ist, ob Anrainer Parteistellung haben“

Aus dem Büro des zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Martin Gruber (ÖVP) war zu erfahren, dass die Interpretation der Bürgerinitiative rechtlich falsch sei: „Das Landesverwaltungsgericht hat nicht in der Sache entschieden. Den Beschwerde führenden Anrainern wurde keine Parteistellung zuerkannt. Das LvwG stellt fest, dass die Straßenrechtsbehörde inhaltlich zu prüfen hat, ob den Anrainern Akteneinsicht und Parteistellung zu gewähren ist.“  Albert Krainer, Leiter der Straßenrechtsbehörde, sagt, dass geprüft werde, ob für Anrainer aufgrund anderer Bestimmungen, die Chance bestehe, Parteistellung zu erlangen, denn laut Kärntner Straßengesetz haben Anrainer keine Parteistellung bei Bauprojekten.

„Aus Sicht des Straßenbaureferats gehen wir nicht davon aus, dass es eine weitere Verzögerung für die Umfahrung Greifenburg geben wird. Für heuer sind die Großvorhabensprüfung durch den Landesrechnungshof und die Grundeinlöseverfahren vorgesehen“, teilt das Büro von Gruber mit.

Kampf gegen „umweltzerstörerische Trasse“

„Viele Anrainer und auch der Verein Lebensraum Oberes Drautal wehren sich seit Jahrzehnten gegen das Großprojekt in Form eines schnellstraßenartigen Ausbaus und der umweltzerstörerischen Trasse entlang der Bahngleise und damit zumeist in Draunähe, denn die Hochwassergefahr nimmt nachweislich zu“, gibt Dünhofen zu bedenken.

Michael Dünhofen, Obmann Bürgernitiative 'Lebensraum Oberes Drautal'
Michael Dünhofen, Obmann des Vereins ‚Lebensraum Oberes Drautal‘ © Willi Pleschberger

„Es wurde nach alter Straßenbauideologie die vermeintlich billigere, bahnparallele Trasse aus den Schubladen der 1970er Jahren wieder herausgeholt“, sagt Dünhofen, der sich mit dem Verein „weiter für eine drautalverträgliche Lösung für alle und vor allem für unser aller Zukunft einsetzen“ will. Krainer betont, dass die Planung dem „neuesten Stand entspricht und Naturschutz, Anrainer- und Lärmschutz sowie weitere Kriterien genauestens untersucht wurden“.

Der Sicherheitsausbau der Drautalstraße (B100) bei Greifenburg sollte bereits im Sommer 2022 beginnen. Für die 6,5 Kilometer lange Trasse der Umfahrung Greifenburg wurden bei einer Projektpräsentation im Sommer 2021 rund 39,5 Millionen Euro veranschlagt.