Wie das Land Kärnten bekannt gibt, hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde der Bürgerinitiative Neumarkt gegen den straßenrechtlichen Bescheid zur Umfahrung Greifenburg im Zuge der heutigen Verhandlung abgewiesen. Der zuständige Straßenbaureferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP), gibt sich "erleichtert und froh über diese klare Entscheidung. Die Beschwerde der steirischen Bürgerinitiative hat uns unnötig viel Zeit gekostet und dieses Projekt seit über einem Jahr verzögert". Dies sei nun ein "wichtiger Etappensieg auf dem Weg zum Sicherheitsausbau der B 100". Es sollen umgehend weitere Planungsschritte veranlasst werden.
Ausbau B 100
Beschwerde gegen Umfahrung Greifenburg abgewiesen
Die steirische Bürgerinitiative Neumarkt hatte Anfang 2022 Rechtsmittel gegen den Bescheid betreffend Ausbau der B 100 ergriffen. Das Landesverwaltungsgericht hat nun entschieden. Es gibt bereits erste Reaktionen.
© KK/Jonas Oschlinger