Nach dem frühen Tod von Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) muss in der Stadt Wolfsberg ein neues Gemeindeoberhaupt gewählt werden. „Da das Amt des Bürgermeisters vor Ablauf des fünften Jahres nach der letzten allgemeinen Gemeinderatswahl vorzeitig geendet hat, ist laut § 23 Absatz 2 der Kärntner Gemeindeordnung eine Nachwahl durch die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger durchzuführen“, heißt es seitens der Stadtgemeinde. Diese Direktwahl erfolge gemäß den Bestimmungen der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002.
Nach frühem Tod von Hannes Primus
Der Termin für die Bürgermeisterwahl in Wolfsberg steht fest
In der Regierungssitzung wurde nun einstimmig ein Herbst-Termin für die Neuwahl beschlossen.
© Helmuth Weichselbraun