1. Wer wird bei der Landtagswahl gewählt?
Antwort: Auch wenn es im Wahlkampf den Anschein hat, dass es eine Direktwahl des Landeshauptmannes ist: Gewählt werden über Parteilisten die 36 Landtagsabgeordneten, die im Landtag, dem Landesparlament (Legislative) die Bevölkerung Kärntens repräsentieren. Sie beschließen die Gesetze für Kärnten: Das Naturschutz-, Jagd-, Jugendschutz-, Schul- oder Sportgesetz zählen beispielsweise dazu. Beschlossen wird auch das Landesbudget, das der Landesregierung (Exekutive) für die konkrete Arbeit zur Verfügung steht: Für Straßenbau, Wohnbauförderung, Personalkosten, Pflegeheime, Wirtschafts-, Kultur-, Sportförderung etc. Der Landtag kontrolliert zudem, unterstützt vom Landesrechnungshof, die Arbeit der Landesregierung. Eine Periode dauert fünf Jahre.