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Wien

Fataler Streit unter Friseuren: 53-Jähriger verlor nach Attacke linkes Auge

Der Streit zwischen den Geschäftspartnern eskalierte bei laufendem Betrieb vor Kunden. Der Angeklagte sprach von Notwehr und wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ein Streit zwischen zwei Friseuren eskalierte im laufenden Betrieb vor Kunden, wobei ein Friseur den anderen mit einem Rasierapparat schwer verletzte.
  • Der 28-jährige Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen, da seine Notwehr-Variante nicht widerlegt werden konnte.
  • Das Opfer, ein 53-jähriger Mann, erlitt durch den Schlag einen Bruch des Nasengerüsts und eine Verletzung des linken Augapfels, was zur Entfernung des Auges führte.
  • Die beiden Friseure hatten eine konfliktgeladene Geschäftsbeziehung und stritten über die Reinigung des Salons durch die Ehefrau des Opfers.
  • Die Beweislage reichte nicht aus, um den Angeklagten zweifelsfrei einer vorsätzlichen Verletzung zu überführen.
Der Friseur griff seinen Geschäftspartner mit dem Rasierapparat an
© IMAGO/Photology2000
Der Friseur griff seinen Geschäftspartner mit dem Rasierapparat an
© IMAGO/Photology2000
6. März 2026,
15:40 Uhr

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