Ein Kärntner Arzt muss sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Die Praktiken des Mediziners waren im Prozess zum Krebstod einer 14-Jährigen in den Fokus gerückt. Der Arzt soll den Tumor ausgependelt und für gutartig befunden haben, so der Vorwurf.

Den Tod der Jugendlichen habe er zu verantworten, weil er einen nicht abgeklärten Tumor entgegen den Vorschriften der ärztlichen Kunst mit Katzenkralle behandelt haben soll, was in weiterer Folge zu ihrem Tod geführt hätte, heißt es in der Anklageschrift. Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dem Mediziner zur Last, ebenfalls durch Verabreichung einer Infusionstherapie mit Katzenkralle kombiniert mit anderen Stoffen verantwortlich für einen Herz- und Hirninfarkt eines Tätowierers zu sein, der in weiterer Folge zum Tod geführt haben soll. 

Graviola und Katzenkralle

Im Prozess gegen die Eltern der 14-Jährigen bestritt dies der Arzt, er habe ein MRT und eine Biopsie angeordnet. Er habe einen „Biotensor“ eingesetzt, den er im Gerichtssaal vorzeigte und ihr auch Infusionen mit hoch dosiertem Vitamin C sowie Extrakten aus den „Wunderpflanzen“ Graviola und Katzenkralle verabreicht. 

6550 Menschen gefährdet

Außerdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von zumindest 6550 Personen herbeigeführt hat, indem er diesen als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht haben soll. Dabei soll die Gefahr schwerwiegende Reaktionen im menschlichen Körper, wie Anaphylaxien und Embolien mit tödlichem Ausgang bestanden haben. Es gilt in allen Anklagepunkten die Unschuldsvermutung.

Berufsverbot

Im Sommer 2024 verhängte das Land Kärnten ein vorläufiges Berufsverbot gegen den Mediziner bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Falls er verurteilt wird, würde die Berechtigung zur Berufsausübung erlöschen.