Er fühle sich vom System unfair behandelt, zudem sei das Gericht „so reingefallen auf seinen Bruder“. Mit dieser Aussage des Angeklagten (37) endete im vergangenen September ein Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Dort war der 37-Jährige aus dem Bezirk Klagenfurt-Land wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Zu neun Monaten Haft, davon drei unbedingt.

Dagegen berief der Mann nun am Oberlandesgericht (OLG) Graz – und das mit Erfolg. „Der Angeklagte erhält eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von sechs Monaten“, heißt es von der Medienstelle des OLG.

Von Polizei vorgeführt

Der Mann, er musste zum Prozess in Klagenfurt von der Polizei vorgeführt werden, hat im November 2024 bei Schießübungen mit einer CO2-Pistole seinen Bruder versehentlich am Auge getroffen. Vor Gericht bekannte er sich nicht schuldig. Er erklärte, dass er die Waffe gereinigt habe und um sie danach zu kalibrieren, habe er am Tag des Vorfalls mit Stahlkugeln geschossen.

Sein Bruder war während dieser Testschüsse aus einem Nebengebäude gekommen und genau durch die Schussbahn gegangen. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe ihn gesehen und noch versucht, die Waffe zu verreißen, das sei aber nicht gelungen.

Schemenhafte Umrisse

Der Bruder (25) wurde von der Stahlkugel mit sechs Millimeter Durchmesser am linken Auge getroffen, die Kugel drang unter den Glaskörper ein. Er hat seitdem auf dem verletzten Auge nur noch ein Sehvermögen von vier Prozent und sieht damit nur sehr schemenhafte Umrisse.