Eine Aufgabe des Landesrechnungshofes (LRH) ist es, Großvorhaben vor deren Umsetzung zu überprüfen. Das war auch bei der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg) der Fall, die den Ausbau der Koronarangiographie am Klinikum Klagenfurt plant.
Koronare Herzerkrankungen, wie der akute Herzinfarkt, sind weltweit die Todesursache Nummer eins. Aufgrund der bereits im Vorjahr völlig ausgelasteten Koronoarangiographieanlagen - es gibt je eine im Klinikum sowie im LKH Villach - und der bis zum Jahr 2027 prognostizierten Steigerung an Herzkatheteruntersuchungen, die mit diesen Anlagen durchgeführt werden, sollen weitere angeschafft werden.
Der Regionale Strukturplan Gesundheit für das Land Kärnten 2030, der Ende November dieses Jahres beschlossen wurde, sieht für das Klinikum Klagenfurt drei Koronarangiographieanlagen vor. Somit sollten den Patienten bis zum Jahr 2030 in Kärnten mit der am LKH Villach bestehenden Anlage vier dieser medizintechnischen Großgeräte in den öffentlichen Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Neben der Anschaffung der beiden Anlagen sollen die erforderlichen Nebenräume in zwei Bauphasen errichtet werden.
Die von der Kabeg vorgelegten Soll-Kosten betragen laut LRH insgesamt 12,15 Millionen Euro, die der LRH im Zuge seiner Überprüfung auf 11,91 Millionen Euro korrigiert hat. Der LRH überprüfte dabei stichprobenartig Mengenermittlungen und Einheitspreise aus jenen Leistungspositionen, die wesentlich zu den gesamten Soll-Kosten der einzelnen Gewerke beitrugen.
Nochmalige Überprüfung empfohlen
Pläne und Beschreibungen einzelner Bauteile stimmten teilweise nicht mit den Mengenermittlungen und dem Leistungsverzeichnis überein. Weiters entsprachen die Einheitspreise oftmals nicht den ortsüblichen Marktverhältnissen. In den Leistungsverzeichnissen schienen darüber hinaus viele Eventualpositionen auf, für deren Leistungen noch keine endgültige Entscheidung zur Anwendung getroffen war. „Der LRH empfiehlt, die Mengenermittlungen und Einheitspreise nochmals zu prüfen sowie die endgültigen Entscheidungen hinsichtlich der Eventualpositionen vor der Ausschreibung zu treffen“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Zur Planung vergab die Kabeg ein Vorprojekt und ein Hauptprojekt. In der Vorprojektphase waren Grundsatzentscheidungen noch nicht final getroffen. Dadurch kam es zu starken Abänderungen des Vorprojekts und Zusatzkosten von über 100.000 Euro. „Die Kabeg sollte im Vorprojekt bzw. Vorentwurf die notwendigen Grundsatzentscheidungen derart fundiert treffen, dass diese beständig sind und kostenintensive Überarbeitungen vermieden werden“, rät Bauer weiters.
Die jährlichen Folgekosten nach Fertigstellung der Koronarangiographie 2 beziffert die Kabeg unter Berücksichtigung der zusätzlich zu erwartenden Erlöse mit 6,24 Millionen Euro. Den Großteil dieser Folgekosten machen die Personalkosten und die Kosten des Behandlungsbedarfs für Herz- und Gefäßuntersuchungen sowie minimalinvasive Operationen aus. Für den Betrieb der Koronarangiographie 2 rechnet die Kabeg mit 10,5 zusätzlichen Vollzeitkräften.