Peter Jost, bis zum Ende des Vorjahres Magistratsdirektor der Stadt Klagenfurt, ist kein Beamter. Zu dieser Entscheidung kam das Landesgericht Klagenfurt am Donnerstag, 4. April. Der Ausgangspunkt war eine Mahnklage aus dem vergangenen Frühling: Jost hatte seine ehemalige Arbeitgeberin wegen nicht ausbezahlter Überstundenzuschläge auf 65.722,09 Euro geklagt. Kurz vor der Gerichtsverhandlung am 29. Februar nahm die Causa eine Wendung. In ihrem Schriftsatz legten die Anwälte der Stadt, Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics, dar, warum Jost Beamter ist. Kurzgefasst: Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesänderung 2019 ein „rechtskundiger Beamter“ dem Magistrat vorstehen. Zudem werden Beamte durch Bescheid berufen und bei Josts neuerlicher Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendiert worden) wurde nachweislich ein Bescheid ausgestellt. Weil Besoldungsfragen von Beamten vor dem Landesverwaltungsgericht geklärt werden, befasste sich die arbeitsrechtliche Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Monika Rauter-Repar nicht mit den Überstundenzuschlägen, sondern mit der Frage, ob das Landesgericht zuständig ist – ergo, ob Jost Beamter ist.