Die FPÖ läutet die nächste Runde in der Causa Magistratsdirektor Klagenfurt ein. Laut Stadtparteiobmann Gernot Darmann hat es 2010, vor der Bestellung von Claudia Koroschetz zur Klagenfurter Magistratsdirektorin, Post vom Land gegeben, „die aber scheinbar nie im Rathaus angekommen ist“, sagt Darmann. Die damalige Rechtsauskunft des Landes lautete sinngemäß: Die befristete Einsetzung einer Magistratsdirektorin ist nicht zulässig, die Bestellung müsse unbefristet erfolgen. „Das war aber damals nicht der Fall, Koroschetz wurde vom Gemeinderat befristet als Magistratsdirektorin ernannt“, sagt Darmann, der in dieser Vorgangsweise eine Rechtsunsicherheit ortet: „Heißt das eventuell, dass Koroschetz rechtlich noch immer Magistratsdirektorin ist? Diese Causa muss vor der anstehenden Neubesetzung des Magistratsdirektors in Klagenfurt unbedingt geklärt werden.“

Ist Koroschetz Beamtin

Im Büro von Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) hält man sich bedeckt. Es gebe zum Thema nicht viel zu sagen. Der Sachverhalt werde geprüft. Es ist nicht die einzige Unsicherheit in Bezug auf Koroschetz: Seit Donnerstag, 29. Februar, prüft das Landesgericht, ob Ex-Magistratsdirektor Peter Jost ein Beamter war oder nicht. Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesänderung 2019 nämlich ein „rechtskundiger Beamter“ dem Magistrat vorstehen. Koroschetz wird, wie Jost, bis zu seiner Pensionierung Ende 2023, im Stellenplan als Vertragsbedienstete geführt. Stellt das Gericht fest, dass Jost mit seiner Bestellung zum Magistratsdirektor zum Beamten mutierte, würde das auch auf Koroschetz zutreffen. Da man den Beamtenstatus auf Lebenszeit erhält, wäre Koroschetz, die derzeit die Abteilung Bevölkerungswesen leitet, nach wie vor Beamtin, müsste entsprechend entlohnt werden und würde nach ihrer Pensionierung eine Beamtenpension von der Stadt erhalten, nicht von der Pensionsversicherungsanstalt.