Im Anschluss an die konstituierende Sitzung des St. Urbaner Gemeinderates am 22. März 2021 sind Mitglieder der FPÖ-Fraktion noch zusammengestanden, um, wie Bürgermeister Dietmar Rauter (FPÖ) es im Anschluss bezeichnete, "die Angelobung Revue passieren zu lassen". Da dies mutmaßlich gegen die damals geltenden Coronabestimmungen verstieß und auch mehrere Coronaerkrankungen damit in Verbindung gebracht wurden, rief dies die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen und in weiterer Folge auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Ermittelt wurde aufgrund des sogenannten "Coronaparagrafen", nämlich die vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im heurigen Februar wieder eingestellt. Laut Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, der Grund: "Die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass es zu einem Fehlverhalten gekommen ist."
Mutmaßliche Coronaverstöße
Zehn St. Urbaner FPÖ-Politiker stehen vor Gericht
Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach mutmaßlicher "Coronaparty" eingestellt hat, verhängte die Behörde eine Verwaltungsstrafe. Nach Einspruch aller Betroffenen ist jetzt das Verwaltungsgericht am Zug.
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