Überraschung im Prozess um die Bluttat von St. Kanzian am Klopeiner See: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen den Angeklagten teilweise aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landesgericht Klagenfurt verwiesen. Diese findet heute, Donnerstag, vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz statt.
Der Mann, ein Gastwirt (61), war bereits am 14. Februar 2023 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, wegen versuchten Totschlags. Dagegen hatte sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt berufen. Diese hatte einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes gefordert.
Der OGH kommt zwar zum Schluss, dass es kein versuchter Mord, sondern versuchter Totschlag war und bestätigt in dieser Hinsicht das Urteil des Geschworenengerichts. Allerdings sieht der OGH einen möglichen Strafaufhebungsgrund in einer Zusatzfrage falsch gestellt. Vereinfacht: Der 61-Jährige könnte eventuell in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt haben, um seinem Sohn zu helfen. Ob dies tatsächlich so war, muss in einem neuen Prozess beantwortet werden. Kommt das Geschworenengericht zum Schluss, es war Nothilfe, könnte der Wirt freigesprochen werden.
Verbaler Streit eskalierte
Zu der folgenschweren Tat war es am 11. August 2022 in einem Lokal in St. Kanzian gekommen: Zwischen einem Gast (35) aus Slowenien und dem Sohn des Lokalbesitzers (61) war es zuerst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Diese eskalierte allerdings völlig.
Der 35-Jährige soll den Wirtesohn angegriffen und bedroht haben. Dessen 61-jähriger Vater ist daraufhin in die Küche gerannt, hat ein Messer ergriffen und ist mit diesem auf die Terrasse vor dem Lokal gestürmt. Er wollte seinen Sohn aus "dem tödlichen Würgegriff" befreien, gab er vor Gericht an.
In den Bauch gestochen
Dabei stach er dem Gast mit der 20 Zentimeter langen Klinge in den Bauch. Das Opfer wurde schwer verletzt. Eine Frau, die dem 35-Jährigen zu Hilfe geeilt war, erlitt Schnittverletzungen an der linken Hand.
Der Stich in den Bauch soll beim 35-Jährigen Verletzungen der Arterie der Leber und in weiterer Folge massive Einblutungen verursacht haben. Nur durch die sofort in Gang gesetzte Rettungskette, die rasche notfallmedizinische Versorgung und die durchgeführte Notoperation überlebte das Opfer.
Der 61-Jährige ließ sich nach der Tat widerstandslos festnehmen. In seinen Einvernahmen und auch vor Gericht hatte der Täter eine Mordabsicht bestritten und angegeben, dass er "nur" seinem Sohn helfen wollte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn weiterhin die Unschuldsvermutung.