Fahrer raste in Menge
Rallye-Prozess: Veranstalter muss Opfern Schmerzengeld bezahlen
Vergangenen August raste ein Fahrer bei einem Slalom in Reichenau nach dem Ziel aufgrund eines Fahrfehlers in das Publikum. Am Freitag stand der Veranstalter des Rennens vor Gericht. Die Absperrung war nicht ausreichend.
© Manfred Schusser