Seit 1972 veranstaltet der Verein MS-Team Cockpit verschiedenste Motorsportrennen. Und ausgerechnet im 50. Jahr, im August 2022, ereignete sich beim Kärntner IWD Auto Kleinslalom Cup in Reichenau ein tragischer Unfall. Nach der Zieleinfahrt drehte der Fahrer eines 300 PS starken Toyotas noch ein "Ringerl" und raste in die Zuschauermenge. Zehn Personen wurden dabei verletzt, sechs davon schwer, unter ihnen auch Kinder.

Am Freitag stand der Veranstalter des Rennens vor dem Bezirksgericht Feldkirchen. Genau genommen steht der 66-Jähriger sogar zweimal vor Gericht – als Erstangeklagter sowie Zweitangeklagter, da auch der Verein, dem er als Obmann vorsteht, sich verantworten muss.

Vorgeworfen wird ihm fahrlässige Körperverletzung, denn der Bereich, in dem der Unfall passierte, war nicht ordnungsgemäß abgesichert gewesen. Dies ergab das Gutachten eines Sachverständigen. Der Veranstalter hätte die Strecke besser absichern sollen und der Unglückslenker habe einen Fahrfehler begangen. 

"Fahrer fehlt auf der Anklagebank"

Dieser stand am Freitag allerdings nicht vor Gericht. Das Verfahren gegen den Klagenfurter wurde eingestellt. Der Fahrfehler sei nicht vorwerfbar, hieß es von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Ein Fakt, den Robert Oberlerchner, Anwalt des angeklagten Veranstalters, am Freitag auch vor Gericht zur Sprache bringt: "Der Unfalllenker selbst fehlt heute auf der Anklagebank. Dieser hat entgegen allen Anweisungen des Veranstalters ein völlig überzogenes Fahrmanöver durchgeführt. Ein Lenker, der nicht das erste Mal einen schweren Unfall verursacht hat." Zudem soll er zwischenzeitlich zum Teil keine Starterlaubnis bei verschiedenen Rennen bekommen haben.

Anwalt Robert Oberlerchner
Anwalt Robert Oberlerchner © KK

Doch man sei, so Oberlerchner, nicht zu Gericht gekommen, um Schuldzuweisungen vorzunehmen: "Vielmehr werden die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe angenommen und die Konsequenzen getragen." Der 66-Jährige bekennt sich also schuldig, im Sinne der Anklage.

Die Vorsitzende Richterin Irene Malle-De Cillia fragte nach, ob bei den Rennen des Vereins bisher nie etwas passiert sei. "Nein, einmal ist ein Wagen ausgeschert. Der Wagen ist von der Absperrung durch Baumstämme aufgehalten worden. Das war übrigens derselbe Fahrer damals", erzählt der Veranstalter.

"Normalerweise nützt nichts"

Auch warum die Stelle, an der sich der Unfall vergangenen August ereignet hatte, nicht ausreichend gesichert war, wollte die Richterin wissen. "Weil ja dort normalerweise nichts passieren kann", sagt der 66-Jährige, was Malle-De Cillia aber nicht gelten lässt: "Normalerweise nützt nichts." Denn offensichtlich sei ja doch was passiert. "Ja, das war nach dem Ziel. Bei der Besprechung mit den Fahrern hat es geheißen: den Wagen ausrollen lassen und das Areal mit Schritttempo verlassen."

Ob er denn aus dem Vorfall etwas gelernt hätte, fragte ihn die Richterin. "Ich weiß nicht, ob ich überhaupt noch Rennen veranstalten werde. Auch nicht, ob ich Obmann des Vereins bleibe." Betonleitwände als Schutz aufzustellen, könne sich der Verein nicht leisten. "Dann müssen die Baumstämme, die sie hinlegen, noch größer werden", schlägt sie ihm vor.

Am Ende des rund einstündigen Prozesses fasst Malle-De Cillia zusammen: "Der Angeklagte ist 66 Jahre alt und unbescholten. Man muss immer das ganze Bild sehen. Ja, es ist ein Fahrlässigkeitsdelikt, aber jeder Mensch hat das Recht auf eine Diversion." Der Angeklagte wurde letzten Endes zu einer Geldbuße von 1328 Euro verurteilt, sein Verein muss zusätzlich 1528 zahlen. Zudem muss er je 1000 Euro Schmerzengeld für die Schwerverletzten, je 300 Euro für die Leichtverletzten zahlen.