1. Was können Kunden tun, wenn ein online bestelltes Geschenk
beschädigt geliefert wird?
"Empfehlenswert ist, die beschädigte Ware zu fotografieren und innerhalb der vierzehntägigen Rücktrittsfrist an den Verkäufer zurückzuschicken", erklärt die Klagenfurter Rechtsanwältin Nina Sadjak. Ist die Beschädigung bereits von außen ersichtlich, sollte die Annahme der Lieferung überhaupt verweigert werden. Zusätzlich sollte dem Händler unter Setzung einer Nachfrist die Möglichkeit zur mängelfreien Lieferung eingeräumt werden. "Die beschädigte Ware ist auf Kosten des Verkäufers auszutauschen."