Der Fall sorgte bei Feuerwehrleuten in ganz Österreich für Entsetzen: Ein Kärntner Feuerwehrmann wurde geklagt, weil er im Einsatz ein Privatgrundstück betreten hat. Das Bezirksgericht Klagenfurt wies die Besitzstörungsklage jedoch zurück. Im Wesentlichen deshalb, weil eine solche Klage gegen einen Feuerwehrmann im Einsatz unzulässig ist. Die Freiwillige Feuerwehr habe als Hilfsorgan des Bürgermeisters einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Dieser Einsatz sei "hoheitlicher Natur" gewesen. Deshalb können keine Besitzstörungsansprüche verfolgt werden, entschied die Richterin.