"Der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Naturschönheiten ist zu sichern", dieser Satz wird im Artikel 7a, Absatz 2, Ziffer 5 der Kärntner Landesverfassung verankert, sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Montag bei einer Pressekonferenz in der Ostbucht des Wörthersees. Gemeinsam mit den Landesräten Martin Gruber (ÖVP) und Daniel Fellner (SPÖ) sieht Kaiser damit die wichtigsten Forderungen des Seevolksbegehrens, das 2020 fast 12.000 Kärnten unterstützt haben und das vor ziemlich genau einem Jahr im Landtag behandelt wurde, nun erfüllt und bald gesetzlich festgeschrieben. Die Ausarbeitung geht jetzt noch in eine vierwöchige Begutachtungsphase und wird dann dem Landtag zur Beschlussfassung übergeben.