Wie schnell es gehen kann, dass man völlig unverschuldet plötzlich Rechtshilfe braucht, zeigen drei konkrete Beispiele der Kärntner Arbeiterkammer (AK): Ein Villacher Gastronom kündigte zwei Mitarbeiterinnen einvernehmlich inklusive Wiedereinstellungszusage. Die hielt der Ex-Chef dann allerdings nicht ein. Die zwei Frauen wandten sich an die AK, die ging vor Gericht und erstritt exakt 46.826,73 Euro für sie.