Am 12. Februar fällt die 2G-Regelung im Handel. In der Gastronomie kommt ab 19. Februar die 3G-Regel. Für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen, die bisher immer mit dem Handel gleichgestellt waren, gibt es bis heute keine klare Aussage aus dem Gesundheitsministerium. Auch der Coronasprecher des Landes Kärnten, Gerd Kurath, konnte diesbezüglich am Freitag keine Antwort geben: "Wir warten noch auf den Bescheid vom Gesundheitsministerium."