Am 12. Februar fällt die 2G-Regelung im Handel. In der Gastronomie kommt ab 19. Februar die 3G-Regel. Für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen, die bisher immer mit dem Handel gleichgestellt waren, gibt es bis heute keine klare Aussage aus dem Gesundheitsministerium. Auch der Coronasprecher des Landes Kärnten, Gerd Kurath, konnte diesbezüglich am Freitag keine Antwort geben: "Wir warten noch auf den Bescheid vom Gesundheitsministerium."
Unternehmer und Kunden verunsichert
Wurde bei Lockerungen auf die Friseure vergessen?
Im Handel fällt ab 12. Februar die 2G-Regel, aber Friseure und andere körpernahe Dienstleister haben bis jetzt keine Klarheit darüber, wie es weitergeht. Innungsmeister Georg Wilhelmer fordert klare Ansagen, ob und wann 3G-Regel kommt.
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