Immer öfter kommt es nach Zusammenstößen auf Pisten zu Klagen, weil Verletzte Schmerzensgeld fordern. "Jedem Ski- und Snowboardfahrer muss klar sein, dass sein Verhalten weitreichende Konsequenzen haben kann", sagt Rechtsanwalt Robert Oberlerchner von der Kanzlei "Ruhdorfer und Oberlerchner" aus Klagenfurt.
Haftung nach Skiunfall
"Besuch in der Skihütte darf nicht ausarten"
Jeder Ski- und Snowboardfahrer ist zur Rücksichtnahme verpflichtet. Sollte es zu einer Klage nach einem Skiunfall kommen, werden die FIS-Regeln als Richtlinie herangezogen.
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